Badesee-Klostersee

 
Badesee Klostersee
Badesee Klostersee Trennfeld

Historie des Klostersees:

Der Klostersee entstand 1972 bis 1975 durch Kiesentnahme. Die Wasserfläche beträgt ca. 76.000 m2, die Uferlänge ca. 1.700 Meter, die Wassertiefe bis zu 5 Meter.

– Der von der Badewiese aus gesehene linke Teil wird vom Trennfelder Fischerverein genutzt. dort darf nicht geschwommen werden. Auch Boote sind hier verboten. –

Die ehemalige Kiesgrube wurde zum Refugium für Angler und Badenixen.
Wer sich mal an einem heißen Sommertag abkühlen möchte, ist hier genau richtig.
Parken kann man auf einem großen Parkplatz direkt hinter der Festhalle (Triefensteinhalle) in Trennfeld. Von der Mainbrücke kommend ca. 750m auf der linken Seite. (Der Beschilderung folgen).

Die Historie des Badesees können sie auf der Internetseite des Sportfischvereins Trennfeld sehen. Es ist sehr interessant, wie aus einer Kiesgrube mit viel Arbeit und persönlichem Einsatz ein Refugium für Natur und Mensch geschaffen wurde und heute von der Bevölkerung stark genutzt wird. Sogar WC´s und ein Kiosk mit kleinen Leckereien sind vorhanden. Es steht dem Badevergnügen also nichts im Weg. Wir freuen uns auf Sie.


Wasserqualität im Klostersee

Mehr Informationen über die Wasserqualität finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Main-Spessart: https://www.main-spessart.de/themen/umwelt-natur/badegewaesserqualitaet/klostersee-trennfeld/230.Klostersee-Trennfeld.html


SEEORDNUNG

Stand 14.05.2018

Herzlich willkommen am Naherholungsgebiet Klostersee!

  1. Im Interesse Ihrer ungestörten Entspannung und Erholung bitten wir um die Einhaltung folgender Regeln:
  2. Zugang zum Wasser und Baden nur am Flachufer (abgegrenzter Badebereich) erlaubt, im übrigen Bereich aus Sicherheitsgründen verboten.
  3. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren gestattet.

Um die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit zu bewahren, ist insbesonders untersagt:

  • Außerhalb der ausgewiesenen Radwege radzufahren, Kraftfahrzeuge (PKW, Motorräder, Mopeds, Mofas u.ä.) zu benutzen oder zu schieben.Ausgenommen sind die Wege und Flächen, die durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind.
  • Zu reiten oder mit Pferdegespann zu fahren.
  • Die Grünanlagen und die Anlageneinrichtungen (WC-Anlagen, Bänke, Hinweistafeln usw.) zu verunreinigen, zu beschädigen, zu entfernen oder sonst zu verändern.
  • Stromaggregate, Rundfunk- und Tonbandgeräte, Kassettenrecorder u.ä. zu betreiben bzw. zu benutzen.
  • Andere Besucher durch Lärm zu belästigen.
  • Offene Feuerstellen zu errichten.
  • Mit Bällen außerhalb der ausdrücklich für diesen Zweck zugelassenen Flächen spielen.
  • Tiere aller Art mitzubringen.
  • Zelte und Wohnwagen aufzustellen.
  • Sich im Erholungsgebiet nach Sonnenuntergang aufzuhalten.
  • Den See mit motor- oder batteriebetriebenen Wasserfahrzeugen zu befahren.
  • Die Böschungen und das gekennzeichnete Biotop zu betreten.
  • Waren aller Art, einschließlich Speisen und Getränke, zu verkaufen, gewerbliche Leistungen anzubieten, Bestellungen aufzunehmen oder Vergnügungen zu veranstalten, soweit hierfür nicht im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung des Marktes Triefenstein vorliegt.
  • Windsurfer dürfen nur im Badebereich ihre Bretter zu Wasser und Land bringen. Von Schwimmern, von ausgelegten Angeln und von der Uferzone ist ein Abstand von mindestens 5 Metern einzuhalten.
  • Die Benutzung des Erholungsgebietes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- u. Personenschäden wird keine Haftung übernommen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verhaltensregeln verstößt oder den Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet, kann zu einer Geldbuße bis zu einer Höhe von € 2.500,– herangezogen werden. Bei einem wiederholten Verstoß erfolgt ein generelles Aufenthaltsverbot im gesamten Seebereich.

Sorgen Sie mit, für Ihr und Ihrer Mitmenschen Wohlbefinden.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.
Markt Triefenstein